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Wissen Sie, ab wann ein Arzneimittel nicht mehr angewendet werden darf? Wann ist ein Arzneimittel verfallen? Was mache ich mit verfallenen Arzneimitteln? Wie kann ich verfallene Arzneimittel entsorgen?

Verfallsdatum

Jedes Arzneimittel trägt ein Verfallsdatum. Auf dem Beipackzettel des Arzneimittel finden Sie die Angabe " ... nach Ablauf des Verfallsdatums darf das Arzneimittel nicht mehr angewendet werden ...". d.h. Sie können das Arzneimittel noch bis Ende des vom Verfallsdatum vorgegebenen Monats verwenden, im Folgemonat aber nicht mehr. Wenn z.B. das Verfallsdatum Ihres Arzneimittels 12/2015 beträgt, können Sie es bis zum 31.12.15 verwenden, ab 01.01.16 ist das Arzneimittel verfallen. Sie sollten das Arzneimittel auch ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwenden. Vom Hersteller wird keine Garantie mehr übernommen, dass das Arzneimittel noch ausreichend wirkt. Darüber hinaus ist ab diesem Zeitpunkt die Haftung des Herstellers für sein Arzneimittel beendet. Sollten durch die Anwendung eines verfallenen Arzneimittels gesundheitlicher Schaden entstehen, wird der Hersteller nicht mehr dafür haftbar sein.

Verfallsdatum nach Anbruch

Flüssige Arzneimittel sind häufig nach Anbruch begrenzt verwendbar. Angaben zur Verwendbarkeit nach Anbruch des Arzneimittels sind auf dem Beipackzettel zu finden, oder Sie fragen Ihre Linden-Apotheke Halle. Vermerken Sie sich immer das Anbruchdatum auf der Packung des Arzneimittels.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) tragen einige frei verkäufliche Arzneimittel der Gruppe der Nahrungsergänzungsmittel. Dieses gibt an, bis wann auf alle Fälle das Arzneimittel die vom Hersteller ausgewiesene Qualität besitzt. Es darf ähnlich wie Lebensmittel-MHD über den Zeitpunkt hinaus angewendet werden, wenn es keine offensichtlichen Mängel aufweist. Falls Sie unsicher sind, ob auf der Packung Ihres Arzneimittels ein Verfallsdatum oder ein Mindesthaltbarkeitsdatum steht, fragen Sie bitte Ihre Linden-Apotheke Halle.

Arzneimittel Entsorgung

Verfallene Arzneimittel sollten sachgerecht entsorgt werden. Von einer ganzen Reihe von Arzneimitteln gehen nach Ablauf des Verfallsdatums noch Gefahren aus. Es gibt Zytostatika, die weiterhin zellschädigend wirken. Andere Arzneimittel wirken weiterhin terratogen, dass heißt sie schädigen ein werdende Baby. Es hat schon mehrfach Unfälle im Haushalt gegeben, wo unbefugte Personen unwissentlich ein für sie schädliches Arzneimittel eingenommen haben, oder Kinder an unsachgemäß gelagerte Arzneimittel gelangt sind und diese eingenommen haben. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Lagerungshinweise von Arzneimitteln. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Haus-Apotheke und entsorgen Sie nicht mehr benötigte Arzneimittel. Es gibt auch immer wieder Berichte, dass selbst aus dem Hausmüll opioidhaltige verfallene Arzneimittel für missbräuchliche Zwecke entwendet wurden.

Die meisten verfallenen Arzneimittel könnten Sie zwar im Hausmüll entsorgen, Ihre Linden-Apotheke Halle empfiehlt Ihnen aber aus Sicherheitsgründen lieber verfallene Arzneimittel zur Entsorgung in Ihre Linden-Apotheke Halle zu bringen. Die Linden-Apotheke Halle nimmt diese kostenlos entgegen und wird sich um eine sachgerechte Entsorgung verfallener Arzneimittel kümmern.

Entsorgung Batterien und Elektrogeräte

Bezüglich leerer Batterien von z.B. Hörgeräten und elektrischen Altgeräten wie z.B. Blutdruckmessgeräte, gibt es besondere Vorschriften. Sie dürfen diese nicht im Hausmüll entsorgen, sondern sind verpflichtet die alten Batterien oder Elektrogeräte in der Verkaufsstelle oder kommunalen Sammelstellen abzugeben.

Mit der richtigen Entsorgung von Altmedikamenten, Batterien und Elektrogeräten tragen Sie zum Schutz der Umwelt und Ihrer Gesundheit bei.