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Berufe welche für Apotheken nicht mehr ausgebildet werden sind: der Pharmazieingenieur, Apothekerassistent und Apothekenassistent. Wie wurden diese Berufe ausgebildet und welche Befugnisse haben diese Berufe heute?

Apothekerassistenten

Bis 1969 war die Ausbildung des Apothekers in eine zwei jährigen Lehre in einer Apotheke und anschließenden dreijährigem Pharmaziestudium geteilt. Nach bestandenem Vorexamen durften diese Mitarbeiter die Berufsbezeichnung Apothekerassistent führen. Durch die Umstellung des Pharmaziestudium mit Praktikum am Ende der Hochschulausbildung erfolgt in diesem Beruf keine Ausbildung mehr. Für die Berufsbezeichnung Apothekerassistent wird auch die Bezeichnung "Vorexaminierte" verwendet.

Der Apothekerassistent darf unter Verantwortung eines Apothekers alle pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen und unter bestimmten Voraussetzungen den Apotheker vertreten.

Pharmazieingenieur

In der DDR wurde der Apotheken-Beruf Pharmazieingenieur meist als dreijähriges Ingenieurstudium an einer Ingenieurschule ausgebildet. Seit der Wende erfolgt keine Ausbildung in diesem Apotheken-Beruf mehr.

Ein Pharmazieingenieur besitzt eine staatliche Berufserlaubnis. Er darf unter Verantwortung eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten in der Apotheke ähnlich dem Apotheker ausführen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er den Apotheker vertreten sowie Nachtdienste übernehmen.

Apothekenassistent

Apothekenassistenten haben in der DDR nach erfolgter Berufsausbildung zum Apothekenhelfer anschließend ein zweijähriges Ingenieursstudium der Pharmazie absolviert.

Sie dürfen ähnlich wie PTA's unter Aufsicht eines Apothekers alle pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen.