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Zuzahlung und Befreiung von der Zuzahlung - ist das eine Wissenschaft für sich? Wissen Sie über die Regelungen bei Zuzahlungen von Arzneimittel und Hilfsmitteln Bescheid? Wie werde ich durch die Nutzung der Kundenkarte der Linden-Apotheke Halle unterstützt?

Zuzahlung in der Apotheke

Gesetzlich krankenversicherte Patienten sind zur Zuzahlung verpflichtet. Der Gesetzgeber möchte dadurch die Zuzahlung die Kosten im Gesundheitswesen dämpfen und die Versicherten dazu anhalten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten kostenbewusst medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

In der Apotheke ist eine Zuzahlung für Arzneimittel und Hilfsmittel in Höhe von 10 Prozent festgelegt, wobei für jedes Arzneimittel mindestens 5,- € bis höchstens 10,- €, für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel 10 Prozent aber höchstens 10,- € für den Monatsbedarf, aber niemals mehr als das Arzneimittel oder Hilfsmittel selber kostet, zu zahlen sind. Für Teststreifen ist keine Zuzahlung fällig.

Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit. Sollte bei der Einlösung eines Rezeptes für Ihr Kind dennoch einmal eine Zahlung von der Apotheke gefordert werden, kann es sich nur um eine Festbetragsdifferenz des Arzneimittels handeln.

Zuzahlung und Belastungsgrenzen

Belastungsgrenzen garantieren, dass jeder Patient in vollem Umfang die medizinische Leistungen erhalten kann und dabei nicht unzumutbar belastet wird. Derzeit liegt die Belastungsgrenze für gesetzlich versicherte Patienten bei 2 Prozent ihres zu berücksichtigenden Bruttoeinkommens jährlich für Zuzahlung, bei anerkannter chronischer Erkrankung bei nur 1 Prozent. Belastungsfreigrenzen, unter Umständen in Abhängigkeit der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, werden vom Familienbruttoeinkommen aus Lohn, Renten, Einnahmen aus Kapitalvermögen und ähnlichen wiederkehrenden Einkünften errechnet. Für Sozialhilfeempfänger und einige andere Personengruppen wird die Belastungsgrenze gesondert ermittelt. Wenn Ihnen das zu kompliziert wird, erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse Auskunft über Ihre individuelle Belastungsgrenze oder Sie verwenden einen Zuzahlungsrechner.

Arzneimittel ohne Zuzahlung

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten eingeräumt, dass bei preiswerten Arzneimitteln die Krankenkasse die Zuzahlung für Arzneimittel erlassen kann. So kann es sein, dass Sie trotz Zuzahlungspflicht, keine oder nur die Hälfte der Arzneimittel Zuzahlung entrichten muss.

Zuzahlung und Befreiung

Sie können Ihre Zuzahlung für Arzneimittel und andere medizinische Behandlungen das Jahr über sammeln und sich mit Erreichen der Belastungsgrenze für den Rest des Jahres befreien lassen. Sie können auch die im Vorjahr geleisteten Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und prüfen lassen, ob Sie entsprechend Ihrer Belastungsgrenze zu viel bezahlte Zuzahlung zurückerhalten. Oder Sie lassen sich am Ende eines Jahres durch die Entrichtung der Zuzahlung entsprechend Ihrer Belastungsgrenze gleich für das gesamte Folgejahr von der Zuzahlung befreien.

Mit jedem Jahreswechsel erlöschen die für das Jahr ausgestellten Zuzahlungsbefreiungen. Ausnahme: Mit der Entrichtung der Zuzahlung entsprchend Ihrer Belastungsgrenze, haben Sie sich für das Folgejahr gleich befreien lassen.

Kundenkarte und Zuzahlung

Mit der Nutzung der Kundenkarte der Linden-Apotheke Halle können wir Ihre Befreiung vermerken. Vom Arzt falsch ausgestellten Rezepten erkennt dann Ihre Linden-Apotheke Halle sofort und wird keine Zuzahlung in der Linden-Apotheke Halle einbehalten.

Bei Zuzahlungs-Pflicht muss die Linden-Apotheke Halle die Zuzahlung einbehalten. Sie verdient aber nicht daran. Die einbehaltenen Zuzahlung muss die Linden-Apotheke Halle an die gesetzlichen Krankenkassen abführen.

Für die Bereiche der stationären Versorgung- und Rehabilitationsleistung sowie Krankenhaus- und Anschlussbehandlung gelten gesonderte Regelungen für die Zuzahlung. Fahrtkosten kann die Krankenkasse übernehmen, wenn sie aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind und die Kasse in diesen Ausnahmefällen zuvor eine Genehmigung erteilt hat.

Sie sollten Ihre Belege über die Zuzahlung sammeln, es kann auch mal mehr im Jahr zusammenkommen. Die Linden-Apotheke Halle empfiehlt bezüglich der Zuzahlung für Arzneimittel und Hilfsmitteln die Kundenkarte der Linden-Apotheke Halle zu nutzen. Mit der Kundenkarte der Linden-Apotheke Halle können Sie jederzeit eine Sammelquittung über die in der Linden-Apotheke Halle geleisteten Zuzahlung für Arzneimittel erhalten, sodass Sie im laufenden Jahr diese für eine Befreiung bei Ihrer Krankenkasse mit einreichen können oder am Jahresende diese Sammelquittung mit allen weiteren Belegen zu Ihrer Krankenkasse geben könne, um prüfen zu lassen, ob Sie zu viel geleistete Zuzahlung von der Krankenkasse zurückerhalten.